Youtube Video vom Aufbau der Windkraftanlagen

https://youtu.be/IePQcrdr7kM

 


 

 

Ratssitzung zm Thema: 21. Änderung Flächennutzungsplan "Windkraft"

Am Donnerstag 29.09.2016   um 17:30 Uhr fand in Nordstemmen eine Ratssitzung statt. Thema war die 21. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Protokoll findet man hier.

Zitat: Ratsherr Bauch teilt mit, dass sich der Ortsrat Adensen einstimmig für 800 m Siedlungsabstand ausgesprochen hat, weil so die Anlagen am effizientesten betrieben werden können.

 

 

RROP der Region Hannover vom Feb. 2016

Die Region Hannover hat den RROP (siehe) überarbeitet. In der neuen Fassung wurde jetzt auch das Repowering für die bestehenden Bereiche erlaubt. Für Adensen bedeutet das, dass wir nicht nur im Osten einen neuen Windpark bekommen werden, sonder auch der Windpark im Norden bleibt und auch in Zukunft bleiben wird.

 

Quelle: Vorgang DS 41/2016 (Sitzungsunterlagen)

 

 

RROP der Region Hannover (veraltet)

Die Region Hannover hat auch einen Regionals Raumordnungsprogramm aufgesetzt. Bestimmte Bereiche aus diesem Programm betreffen auch unseren Ort. Besonders interessant ist der neue Bereich, der für die Windenergienutzung vorgeschlagen wird. Mit den bestehenden und neuen geplanen Anlagen ergibt sich für Adensen ein einzigartiges, einkreisendes Panaroma.

Quelle: Öffentliche Sitzungsunterlagen für die Ortsratssitzung in Adensen vom 16.11.2015

Und besonders schön ist auch der Satz:

Eine Teilfläche dieses Standorts (nördlicher Bereich westl. und. östl. der B3) wird aufgrund
vorliegender artenschutzrechtlichen Gutachten (Untere Naturschutzbehörde/Staatliche
Vogelschutzwarte) keine Festlegung als „Vorrangebiet Windenergienutzung“ erhalten.
Die WEA haben aber weiterhin Bestandsschutz. Ein Repowering ist künftig unzulässig.

Es handelt sich erstaunlicherweise um genau den Bereich, den der Landkreishildesheim als Vorranggebiet für Windenergienutzung ausweißt.  

 

Effizienz von Windparks

Im Artikel bei NTV Viel schwächer als erwartet  Die Windkraft hat ihre Grenzen"

wird gesagt:  "... haben die Obergrenze nun bei einer Leistung von gut einem Watt pro Quadratmeter errechnet. Bei diesem Wert tritt den Angaben nach eine Sättigung ein. Das heißt dann: "Je mehr Windräder ich installiere, umso weniger Strom produziert die einzelne Turbine..."

Bei uns in Adensen bekommt jedes Windrad einen Radius von 170 Metern, also die Windräder stehen ca. 340 Meter auseinander. 1702 * Pi = 90789 qm was dann 90 kW entsprechen würde. Jetzt sind die Windräder aber mindestens mit 2 MW (die schon dort stehenden) angegeben. Das würde bedeutet dass ein Abstand von 800 Metern optimal wäre. Vermutlich muss man die Studie genau lesen, um die Auswirkungen korrekt abschätzen zu können. Aber ein berechtigter Zweifel ist, glaube ich, schon angebracht, ob zusätzliche drei Windräder in diesem geringen Abstand zu den bestehenden Windrädern überhaupt für den gesamten Windpark sinnvoll sind.

 

PNE WIND AG

Für die Projektierung des erweiterten Windparks in Adensen zeichnet die PNE WIND AG verantwortlich.

Diese Gesellschaft hat bisher alle Unterlagen erstellt und insbesondere auch die Gutachten erstellen lassen. In Adensen ist auch ein Bürger-Windrad geplant, wobei es sich dabei letztlich um eines der drei Windräder handeln wird, die von der PNE Wind AG zur Zeit geplant werden. Natürlich hängt die Wirtschaftlichkeit eines solchen Windrades erheblich von den Kosten ab, die im Vorfeld anfallen. Aber vielleicht sollte man auch mal schauen, wo sonst noch das Geld verpulvert wird.

Wenn die Polizei zur Hauptversammlung anrückt

Insgesamt macht diese Gesellschaft mindestens im Moment nicht den seriösen Eindruck, den ich mir bei der Sensibilität der Angelegenheit wünschen würde. Mein Vertrauen in das was hier in Adensen gerade angeschoben wird, ist nicht nur durch dieses Detail inzwischen nachhaltig gestört. Leider werden hier vordergründig ökologische Grunde hochgehalten, aber im Hintergrund sind es ganz profane, massive wirtschaftliche Interessen, die hier auf Kosten der Allgemeinheit umgesetzt werden sollen.

15.08.2015 Update

Aufsichtsrat feuert Vorstandschef und sich selbst


21. Änderung des Flächennutzungsplan

(Update 19.07.2015) Die Änderungen sind leider nicht mehr einsehbar und die Bekanntmachung ist auch von der Seite der Gemeinde verschwunden. 

Unterlagen Online einsehbar hier http://www.nordstemmen.de/Rathaus-Service/Aktuelles/Bekanntmachungen

Einwände, Einsprüche oder Anmerkungen kann man auch per Emai Rainer.Boedeker@nordstemmen.de an die Gemeinde senden.

Warum muss ich mir die Unterlagen ansehen?

Im Flächennutzungsplan werden die Sondernutzungsflächen für Windenergieanlagen nördlich von Adensen und Hallerburg erheblich ausgeweitet. Die Abstände zur Gemeindegrenze werden auf 750 Meter verkürzt.

Es gibt bereits konkrete Planungen für 3 weitere Windräder, die diese Abstände voll ausreizen. Diese Windräder werden signifikant höher als die bestehenden Anlagen. Gesamthöhe bisher 130 Meter und zukünftig 170 Meter, wobei im Flächennutzungsplan die bisherige Höhenbegrenzung ersatzlos gestrichen worden ist.